25.-27. Juni 2007 | Nürnberg

news

  • Book Release (2009)

Building a Future on Peace and Justice
Kai Ambos; Judith Large; Marieke Wierda, (Eds.)
Studies on Transitional Justice, Peace and Development
The Nuremberg Declaration on Peace and Justice
Online and hardcover version available

  • Pressemitteilung

20. Juni 2008:
Presseerklärung: „Nürnberger Erklärung zu Frieden und Gerechtigkeit“ (pdf; 20 KB)

  • Pressemitteilung

27. Juni 2007:
Presseerklärung der Veranstalter der internationalen Konferenz "Frieden und Gerechtigkeit - Bausteine der Zukunft", 27.06.2007 (pdf; 40 KB)

  • Pressemitteilung

25. Juni 2007:
Bundesminister Steinmeier eröffnete Nürnberger Friedenskonferenz: "Frieden und Versöhnung sind mit dem Denken in Schwarz und Weiß nicht erreichbar" (pdf; 160 KB)

Image Neues Museum

Parallele Workshops


Dienstag, 26. Juni 2007, 14.30 - 18.00 h

Workshop 7: Die Wirkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

  Englisch
Übersetzung in Deutsch

Podium:
Vorsitz: Prince Zeid Ra'ad Zeid Al-Hussein, Ambassador of the Hashemite Kingdom of Jordan to the United States of America

Experten:
1. Paul Seils, International Criminal Court
2. Suliman Baldo (TBC), International Center for Transitional Justice (ICTJ)
3. Barney Afako (TBC), Independent Expert, Uganda
4. Tatiana Carayannis, Independent Expert, Democratic Republic Congo

Kurzfassung:
Das Inkrafttreten des Römischen Statuts im Jahr 2002 wird in den nächsten Jahren dramatische Auswirkungen auf die Frage nach Frieden und Gerechtigkeit haben. Für die Staaten, die das Statut ratifiziert haben, könnten die sich daraus ergebenden Verpflichtungen ihre Möglichkeiten zur Verhandlung von Lösungen, die Gerechtigkeit schaffen sollen, beeinträchtigen. Wie sie in solchen Situationen reagieren werden, bleibt abzuwarten. Was den Internationalen Strafgerichtshof selbst angeht, so wird er sein Mandat häufig in Situationen fortbestehender Konflikte ausüben müssen. Bisher ist das Gericht ausschließlich in solchen Fällen tätig geworden, etwa in der Demokratischen Republik Kongo, in Nord-Uganda und in Darfur, Sudan. All diese Situationen bergen komplexe Problemstellungen, zum Beispiel in Bezug auf die Verhängung von Haftbefehlen, die Reichweite von Zuständigkeiten, die Kooperation der jeweiligen Regierungen, die Komplementarität (d.h. ob ein Staat selbst willens und in der Lage ist, Straftaten zu untersuchen oder zu verfolgen) und beim Opfer- und Zeugenschutz. Der Gerichtshof besitzt selbst eine eigene Abteilung für Rechtsprechung, Komplementarität und Kooperation (JCCD).

Vor allem in Nord-Uganda sind komplexe Fragen über die Art, wie der Gerichtshof seine Arbeit während der laufenden Friedensverhandlungen zwischen den Kriegsparteien in Juba ausüben kann, entstanden. Mancherseits, zum Beispiel von der International Crisis Group, wurde vorgeschlagen, dass der Sicherheitsrat die Haftbefehle gegen Führer der Lord's Resistance Army in Nord-Uganda gemäß Artikel 16 des Römischen Status für ein Jahr aussetzen solle. Andere empfahlen, dass Uganda eine Alternative für die Gerichtsverfahren vor dem IStGH anbieten solle, was wiederum zu der Frage führte, wie solche Alternativen aussehen könnten. Manche Ugander erklärten, dass sie die traditionelle Justiz einem internationalen Gerichtshof vorziehen würden. Für sie ist der Gerichtshof ein Instrument der Regierung, das sie für befangen halten, weil es Mitglieder der ugandischen Armee nicht angeklagt hat.

Das Römische Statut enthält eine Klausel über die Aussetzung eines Verfahrens "im Interesse der Gerechtigkeit". Das Büro des Anklägers hat kürzlich ein Grundlagenpapier zu dieser Klausel veröffentlicht, wonach der Ankläger und die Vorverfahrenskammer für diese Entscheidung die Interessen der Opfer berücksichtigen sollten. Aber wie sind die Interessen der Opfer messbar? Wie können die Interessen von Opfern für Frieden und Gerechtigkeit berücksichtigt werden? Wie kann der Gerichtshof Haftbefehle vollstrecken?

Ebenso schwierig ist die Suche nach angemessenen Lösungen in der Demokratischen Republik Kongo, wo manche Bürger enttäuscht waren, dass der Gerichtshof nur einen Ituri-Befehlshaber und auch nur wegen der Anwerbung von Kindersoldaten angeklagt hat. Straflosigkeit ist jedoch im Kongo eher die Regel und in den Straßen von Kinshasa herrscht weiter Unruhe. Lokale Empfindsamkeiten und hohe Erwartungen an die Rolle des Gerichtshofs machen seine Arbeit nicht leichter. Wie soll das Gericht etwa in komplexen Zusammenhängen bei miteinander verknüpften Fällen entscheiden?

Während der Sudan bisher bei den Untersuchungen zum Darfur-Konflikt beschränkt kooperativ war, könnte die Kooperation jetzt vollständig eingestellt werden, nachdem der Ankläger des IStGH die Vorladung eines hochrangigen Regierungsmitglieds vor den Gerichtshof zu einer Befragung über die anstehenden Vorwürfe verlangt hat. In der Zwischenzeit geht die Gewalt in Darfur weiter, obwohl man sich von der Tätigkeit des IStGH eher einen dämpfenden Einfluss erhofft hatte. Auch die mögliche Stationierung einer Friedenstruppe im Sudan hat zu Kontroversen geführt, da die sudanesische Regierung sie wegen ihrer möglichen Kooperation mit dem IStGH eher ablehnt. Andere Beteiligte fragen sich, ob die Befragung hochrangiger sudanesischer Regierungsmitglieder der Umsetzung des ins Stocken geratenen Darfur Friedensabkommens oder gar eines neuen Abkommens förderlich oder eher hinderlich ist.

Die Fälle, mit denen der IStGH befasst ist, sind auch vor dem Hintergrund der regionalen Dynamik zu betrachten. So wird beispielsweise die Arbeit des Gerichtshofs durch das Eingreifen Ugandas in der Demokratischen Republik Kongo oder die jahrelange Unterstützung der Lord's Resistance Army durch den Sudan erschwert. Der Workshop wird sich mit diesen Themen befassen.

Workshop-Organisation:
Den Vorsitz hat die Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien mit Unterstützung des International Center for Transitional Justice (ICTJ)