news
- Book Release (2009)
Building a Future on Peace and Justice
Kai Ambos; Judith Large; Marieke Wierda, (Eds.)
Studies on Transitional Justice, Peace and Development
The Nuremberg Declaration on Peace and Justice
Online and hardcover version available
- Pressemitteilung
20. Juni 2008:
Presseerklärung: „Nürnberger Erklärung zu Frieden und Gerechtigkeit“ (pdf; 20 KB)
- Pressemitteilung
27. Juni 2007:
Presseerklärung der Veranstalter der internationalen Konferenz "Frieden und Gerechtigkeit - Bausteine der Zukunft", 27.06.2007 (pdf; 40 KB)
- Pressemitteilung
25. Juni 2007:
Bundesminister Steinmeier eröffnete Nürnberger Friedenskonferenz: "Frieden und Versöhnung sind mit dem Denken in Schwarz und Weiß nicht erreichbar" (pdf; 160 KB)

Parallele Workshops
Dienstag, 26. Juni 2007, 09.30 - 13.00 h
Workshop 4:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Englisch
Übersetzung in Deutsch
Podium:
Vorsitz: Prof. Christian Tomuschat, Humboldt University Berlin
Experten:
1. Kai Ambos, Georg-August-University Göttingen
2. Diane Amann / University of California
3. David Nsereko, University of Botswana
4. Louise Mallinder / Queen's University Belfast
Kurzfassung:
Der Wiederaufbau eines Landes nach einer Phase der Selbstzerstörung ist eine der schwierigsten Herausforderungen für jede Gesellschaft. Zwar sind die faktischen Hintergründe im Einzelfall stets verschieden, jedoch haben sich unter nationalem und internationalem Recht eine Reihe von Mechanismen entwickelt, die den Übergang zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten durchaus erleichtern können. Dabei kommt der sorgfältigen Auswahl der geeigneten Instrumente größte Bedeutung zu, damit der gerade beendete Konflikt nicht erneut aufflammt. Auf der einen Seite fordern die Opfer natürlich Gerechtigkeit, auf der anderen Seite sind jedoch auch Frieden und Stabilität Werte, die Beachtung verdienen. Der Versuch, diese gegensätzlichen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen, führt nie zu optimalen Lösungen. Die Vergangenheit einfach zu verdrängen, ist jedoch die schlechteste aller denkbaren Lösungen.
Das Recht auf Wahrheit ist in jeder Nachkonflikt-Situation als allgemeine Richtlinie hilfreich. Die Menschen haben ein Recht, zu erfahren, was in ihrem Land falsch gelaufen ist und welche Missstände zu dem Konflikt geführt haben, unter dem sie leiden mussten. Den Mantel des Schweigens über die Vergangenheit zu breiten, hilft nur den ehemaligen Machthabern, die meist die Hauptverantwortung für die begangenen Straftaten und Verbrechen tragen. Ein Land, das den Blick zurück auf die Fehler seiner Vergangenheit scheut, läuft Gefahr, diese Fehler in der Zukunft zu wiederholen. In diesem Sinne haben sich die so genannten Wahrheitskommissionen, die erstmals in Lateinamerika entstanden sind und heute nach jedem größeren internen Konflikt angestrebt werden, als ein nützliches Instrument zur Wiederherstellung von Vertrauen und Versöhnung bewährt.
Vollständige Wiedergutmachung für die Opfer scheint zunächst eine selbstverständliche Forderung. Jedoch ist die finanzielle Opferentschädigung häufig wegen knapper Mittel gar nicht möglich. Nach einem nationalen Konflikt müssen die Gesellschaften meistens schwer kämpfen, um ihre Wirtschaft wieder aufzubauen; auch eher wohlhabende Länder wie Deutschland taten sich schwer mit der Bereitstellung der geforderten Wiedergutmachungsleistungen. Jedoch sollte den Opfern nie die moralische Wiedergutmachung verweigert werden, die in der Praxis in unterschiedlichen Formen geleistet wurde. Die Opfer autoritärer Regimes dürfen niemals vergessen werden.
Unter normalen Verhältnissen werden Straftäter vor Gericht gestellt. Auch die Gräueltaten verbrecherischer Regimes müssen eigentlich geahndet werden. Oft muss sich jedoch eine Gesellschaft, nachdem sie sich von der Herrschaft eines Diktators befreit hat, mit der Erkenntnis auseinandersetzen, dass große Teile der Bevölkerung eine Teilverantwortung für das Geschehene tragen. Eine klare Trennung zwischen gesetzestreuen Bürgern und Straftätern ist meist schwierig. Daher wird häufig dazu tendiert, großzügige und weitreichende Amnestien zu gewähren, während aus Sicht der Justiz bei schweren völkerrechtlichen Verbrechen Amnestien im Allgemeinen abgelehnt werden. Vor allem Eigenamnestien sind meist ein Zeichen für den Missbrauch staatlicher Macht. Wie auch immer diese Debatte endet - die Haupttäter, unter deren Befehl Menschen verschleppt und willkürlich ermordet wurden, sollten ihrer Verantwortung nicht entkommen dürfen.
Da nationale Justizsysteme im Allgemeinen nicht in der Lage sind, die Folgen interner politischer Konflikte zu lösen, richteten sich viele Hoffnungen auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), der mit dem Römischen Statut ins Leben gerufen wurde und seinen Sitz in Den Haag hat. Leider fehlt dem IStGH die rückhaltlose Unterstützung der internationalen Gemeinschaft. Insbesondere drei der fünf Mitglieder der Sicherheitsrats - China, Russland und die USA - haben das Römische Statut nicht ratifiziert. Diese Verweigerungshaltung hat den IStGH erheblich geschwächt. Bis heute hat er kein einziges Urteil verkündet, obwohl er mehrere Fälle aktiv verhandelt. Die internationale Staatengemeinschaft sollte eigentlich ein großes Interesse an der wirkungsvollen Arbeit des IStGH haben.
Der Workshop soll Empfehlungen für rechtliche Parameter zu den verschiedenen Rechtsthemen, die in dieser Kurzübersicht angesprochen wurden, formulieren, wenn auch grundsätzlich jeder Fall mit seinen ganz spezifischen Besonderheiten und Rahmenbedingungen analysiert werden muss.
Workshop-Organisation:
Institut für Kriminalwissenschaften, Abt. für ausl. und int. Strafrecht, Georg August Universität, Göttingen
